Finanzierung
Zusätzlich zum Pflegegeld erhalten Sie je nach Pflegegrad ein monatliches Budget für die Tagespflege.
Einen Großteil der Kosten verrechnen wir direkt mit den Pflegekassen, für den kleineren privaten Anteil erhalten Sie eine monatliche Rechnung.
Zusatzleistungen sind jederzeit in Absprache möglich, fragen Sie bitte danach. Wir beraten Sie gern.
Zusatzinformation Kostenaufstellung Tagespflege
Für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 gibt es ein monatliches Budget in der Pflegeversicherung, mit dem die Leistungen der Tagespflege (teil)finanziert werden können. Es beträgt ab 01.01.2024 für
- den Pflegegrad 2: 761,00 €
- den Pflegegrad 3: 1.432,00 €
- den Pflegegrad 4: 1.778,00 €
- den Pflegegrad 5: 2.200,00 €
Diese Beträge können ausschließlich für die Tagespflege eingesetzt werden, nicht für andere Angebote genutzt oder anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Der Anspruch besteht zusätzlich neben ambulanten Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können die ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 125,00 € pro Monat für die Tagespflege einsetzen.
Die Kosten der Tagespflege setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Pflegeentgelt
Durchführung der erforderlichen pflegerischen Maßnahmen, Erbringung der medizinischen Behandlungspflege, Betreuung durch unser qualifiziertes Personal, Freizeitangebote (Aktivierung, Spiel, Handwerk, Kochen)
Unterkunft
Regelmäßige Reinigung der Einrichtung, Bereitstellung von Bettwäsche, Wäschepflege, Handtüchern, Heizkosten, Wasserkosten, Stromkosten, Fernsehanschluss, Teilnahme an Veranstaltungen in der Einrichtung
Verpflegung
Täglich frisch zubereitete Mahlzeiten, bedarfsgerechte Getränkeversorgung, Verpflegung bei Veranstaltungen und Ausflügen
Investitionskosten
Ausstattung, Wartung und Instandhaltung der Einrichtung
Zusätzliche Leistungen
Fahrdienst, Rollstuhltransport und Ausflüge
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Pflegeentgelt / Tag | 46,69 | 59,86 | 71,98 | 78,08 | 83,66 |
Unterkunft / Tag | 11,67 | 11,67 | 11,67 | 11,67 | 11,67 |
Verpflegung / Tag | 4,24 | 4,24 | 4,24 | 4,24 | 4,24 |
62,60 | 75,77 | 87,89 | 93,99 | 99,57 | |
Investitionskosten für Selbstzahler / Tag |
11,97 | 11,97 | 11,97 | 11,97 | 11,97 |
Gesamtkosten für Selbstzahler / Tag |
74,57 | 87,74 | 99,86 | 105,96 | 111,54 |
Investitionskosten für Sozialhilfeempfänger / Tag |
6,00 | 6,00 | 6,00 | 6,00 | 6,00 |
Gesamtkosten für Sozialhilfeempfänger / Tag |
68,60 | 81,77 | 93,89 | 99,99 | 105,57 |
Zusätzliche Leistungen | |||||
Fahrdienst / Tag | 17,00 | ||||
Die Pflegekasse übernimmt das jeweilige Pflegeentgelt bis zu den festgelegten Höchstbeträgen.
Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und die Investitionskosten übernimmt der Tagesgast selbst.
Fahrdienst und Rollstuhltransport sind optional, werden aber bei Inanspruchnahme von der Pflegekasse übernommen.
Preise für Ausflüge sind vom Angebot abhängig.
Beispielrechnung: Ein Senior mit Pflegegrad 1, welcher kein Sozialhilfeempfänger ist und den Fahrdienst in Anspruch nimmt, kommt auf einen Betrag von 91,57 € pro Tag. 63,69 € übernimmt davon die Pflegekasse, es bleiben also 27,88 € die selbst gezahlt werden müssten.